24/7 LI as a Service: Erfüllungsgehilfe gem. §5 TKÜV
Wir betreiben an unserem Standort in Ismaning ein von der BNetzA typmustergeprüftes Interception Control Center (ICC). Mit unseren sicherheitsüberprüften Mitarbeitern übernehmen wir für Dich im 24/7 Betrieb – als Erfüllungsgehilfe im Sinne von §5 Absatz (3) der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) – die Umsetzung gesetzlich angeordneter Überwachungsmaßnahmen. Alle dafür erforderlichen Prozesse berücksichtigen die aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften, sind klar definiert und werden zur Sicherung einer gleichbleibend hohen Qualität kontinuierlich mit einem eigens dafür entwickelten System (DICCWIC – DATAKOM ICC Warrant and Invoice Control) überwacht.
Wenn wir für Dich als Erfüllungsgehilfe fungieren, musst Du für die Umsetzung gesetzlicher angeordneter Überwachungsmaßnahmen kein eigenes Personal mit entsprechenden Kenntnissen vorhalten. Dieses "Rund-um-die-Uhr“-Sorglos-Paket bietet eine wirtschaftlich durchaus interessante Alternative zur firmeninternen LI. Und Du kannst Dir zu jeder Zeit sicher sein: Wir wissen, was zu tun ist. Immerhin setzen wir schon seit mehr als fünfzehn Jahren erfolgreich Dienstleistungen im LI Umfeld um.