LEA Invoicing auf Basis gesetzlicher Regelungen

Als zusätzliche Option des "LI as a Service"-Dienstleistungspaketes können wir für Dich gegenüber berechtigten Stellen (bS) Rechnungen für umgesetzte Überwachungsmaßnahmen auf Grundlage der Anlage 3 zu §23 Absatz (1) des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) erstellen. So kannst Du Aufwandspauschalen gegenüber den bS geltend machen – ein wirtschaftlicher Aspekt, den man nicht außer Acht lassen sollte.