Lawful Interception

Die Erstellung eines LI Betriebskonzeptes nach §110 TKG

Bevor Sie einen Kommunikationsdienst für die Öffentlichkeit anbieten, müssen Sie nach §110 TKG gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Nachweis erbringen, dass Ihre technischen Einrichtungen und die von Ihnen getroffenen organisatorischen Vorkehrungen gesetzeskonform sind. Hierzu ist es notwendig, ein entsprechendes LI Betriebskonzept bei der BNetzA einzureichen, welches die BNetzA prüft – und nach erfolgreicher Prüfung eine Zulassung für die im Konzept beschriebene technische Einrichtung erteilt.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines LI Betriebskonzeptes oder erstellen dieses für Sie und stehen grundsätzlich auch als Schnittstelle zur BNetzA zur Verfügung.